IFBS-Fachregeln zur Luftdichtheit und zur EU-Bauproduktenverordnung aktualisiert
Die IFBS-Fachregeln für die Luftdichtheit einer Gebäudehülle des Metallleichtbaus wurden in aktualisierter Form neu herausgegeben. In den letzten Jahren waren verschiedene Normen überarbeitet worden, insbesondere die für die Luftdichtheit wesentliche Norm DIN 18542, „Imprägnierte Fugendichtungsbänder aus Schaumkunststoff zur Abdichtung von Außenwandfugen“, so dass die Fachregeln entsprechend angepasst werden mussten. Außerdem erfolgte eine Überarbeitung in technischer Hinsicht.
Ebenso wurden die Erläuterungen zur EU-Bauproduktenverordnung im Kontext des Metallleichtbaus grundlegend überarbeitet. In dem Fachregelkapitel werden die Notwendigkeit einer Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung aufgezeigt und Abgrenzungshilfen zu weiterhin national gekennzeichneten Produkten gegeben. Die Fachinformation erläutert wann ein Produkt europäisch mit einem CE-Zeichen versehen sein muss und wann national mit Übereinstimmungszeichen (siehe auch nebenstehende Tabelle). Dem Hersteller der Produkte wird erklärt, welche Kennzeichnung und Dokumente er dem Markt bereitzustellen hat. Dem Verwender wird erläutert für welche Anwendung die einzelnen Bauprodukte baurechtlich richtig eingesetzt werden dürfen und welche Kennzeichnung sie zu diesem Zweck aufweisen müssen.
Beide Fachregelteile sind mit Ausgabedatum Dezember 2020 erschienen. Das Kapitel Luftdichtheit ist im Bauphysik-Ordner enthalten und das Thema Kennzeichnung im Grundlagen-Ordner.
Die neuen Fachregeln können im IFBS-Internet-Shop bezogen werden:
Kapitel GL06 — EU-Bauprodukteverordnung
Kapitel BP04 — Luftdichtheit
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