Code of Conduct
Gemeinsame Verhaltensnormen zur Einhaltung kartellrechtlicher Vorschriften für den IFBS und seine Mitglieder
Stand: 2019
Der IFBS ist ein eingetragener Verein und verfolgt das Ziel, den Qualitätsstandard im Umgang mit diesen Bauelementen zu sichern. Zu den Tätigkeiten des IFBS zählen unter anderem die Erarbeitung technischer Regeln und Richtlinien, die Information und Beratung der Mitglieder in allen materialspezifischen und bautechnischen Fragen sowie die Vertretung der fachlichen Interessen von Mitgliedern bei Behörden, Normenausschüssen, Berufsgenossenschaften und sonstigen Fachgremien auf nationaler und internationaler Ebene.
Im vorliegenden Code of Conduct verpflichten sich der IFBS und seine Mitglieder, die geltenden Wettbewerbsvorschriften einzuhalten und jedem kartellrechtswidrigen Verhalten aktiv entgegenzutreten. Dazu werden nachfolgend die wichtigsten kartellrechtlichen Vorschriften dargestellt. Dieser Code of Conduct kann jedoch nicht alle kartellrechtlich relevanten Sachverhalte erfassen. Er bemüht sich aber, abstrahierend die wichtigsten Normen und Prinzipien herauszuarbeiten. Bei Fragen steht der Vorstand des IFBS zur Verfügung. Gegenstand der Regelungen des Code of Conduct sind Sachverhalte, die im Zusammenhang mit den Aufgaben und Tätigkeitsgebieten des IFBS stehen. Außerhalb des IFBS obliegt es allein den Mitgliedern, durch geeignete Maßnahmen für die Einhaltung der Wettbewerbsvorschriften zu sorgen.
Dem IFBS und seinen Mitgliedern ist bekannt, dass Verstöße gegen das Kartellrecht weitreichende Folgen haben können. Die Europäische Kommission kann Bußgelder in Höhe von jeweils maximal 10% des weltweiten Gesamtumsatzes der beteiligten Unternehmen verhängen. Der IFBS als Verband haftet mit bis zu 10% der Summe der Gesamtumsätze der Mitglieder. Der IFBS ist zudem verpflichtet, bei Zahlungsunfähigkeit Beiträge von Mitgliedern zur Deckung einer möglichen Geldbuße zu fordern. Zusätzlich besteht eine gesamtschuldnerische Ausfallhaftung der Mitgliedsunternehmen. Auf Grundlage des deutschen Kartellrechts können auch natürliche Personen (Geschäftsführer, unmittelbar an der Absprache beteiligte Mitarbeiter) mit einem Bußgeld belegt werden. In den USA und Großbritannien sind bestimmte Kartellrechtsverstöße Straftaten. Zudem sind die betroffenen Vereinbarungen zivilrechtlich unwirksam und nicht gerichtlich durchsetzbar. Die Nichtigkeit des gesamten Vertrages kann die Folge sein. Weitere negative Folgen sind mögliche Schadensersatzklagen, negative Berichterstattung in der Presse, negative Kundenreaktion und Imageschaden.
Der IFBS und seine Mitglieder werden im Fall von Zuwiderhandlungen gegen kartellrechtliche Vorschriften geeignete Sanktionen beschließen. Bereits der Versuch führt grundsätzlich zum Ausschluss aus dem IFBS. Der IFBS und seine Mitglieder verpflichten sich, bereits im Vorfeld allen kartellrechtlichen Gefährdungslagen entgegenzutreten. Dazu gehört die Teilnahme an kartellrechtlichen Fortbildungsveranstaltungen und Seminaren, die der IFBS für seine Mitglieder in regelmäßigen Abständen organisiert.
Dieser Code of Conduct ist für den IFBS und seine Mitglieder bindend. Neu aufzunehmende Mitglieder sowie Gäste sind über kartellrechtliche Vorschriften zu belehren. Alle Mitglieder haben diesen Code of Conduct zu unterzeichnen.
…
(Weitere Details finden Sie im PDF)