Die Höhe der Mitgliedsbeiträge ist abhängig von der Art der Mitgliedschaft
Hersteller‑, Vertriebs- & Montageunternehmen sind Ordentliche Mitglieder. Hersteller von Verbindungselementen, Dämmstoffen und Zubehör, Sachverständige und Ingenieurbüros, andere Dienstleister und Institutionen sind Fördernde Mitglieder.
Sollten Sie Fragen bezüglich der Zugehörigkeit Ihres Unternehmens zu den weiter unten genannten Mitgliedergruppierungen haben, so wenden Sie sich bitte an uns.
Die jährlichen Mitgliedsbeiträge berechnen sich wie folgt:
Ordentliche Mitglieder
Sockelbeitrag + variabler Beitrag *
Die Höhe des Sockelbeitrags ist abhängig von der Fachbereichszugehörigkeit:
Fachbereich BA
Projektierung & Ausführung
Sockelbeitrag:
€ 3.000,00
Fachbereich BHV
Vertrieb
Sockelbeitrag:
€ 4.500,00
Fachbereich BHV
Herstellung
Sockelbeitrag:
€ 6.000,00
* Sockelbeitrag + variabler Beitrag in Abhängigkeit von der fakturierten Produktionsmenge in m² bzw. fakturierten Absatzmenge im Liefergeschäft in m², bzw. verlegter Menge in m² (nur für Deutschland).
Fördernde Mitglieder
Fördernde Mitglieder zahlen Festbeiträge.
Die Höhe richtet sich nach der Ausrichtung des Unternehmens, wie nachfolgend aufgeführt:
Hersteller von Zubehörteilen
Festbeitrag:
€ 4.500,00
Hersteller von Dämmstoffen, Vormaterial oder Verbindungsmitteln
Festbeitrag:
€ 6.000,00
Ingenieurbüros und andere Dienstleister
Festbeitrag:
€ 1.000,00
Beitragsordnung für den IFBS e. V.
auf die Mitgliederversammlung des IFBS vom 10.05.2019
1.1 Jedes Ordentliche Mitglied des IFBS bezahlt einen Sockelbeitrag auf der Basis eines einheitlichen Grundbeitrages. Über die Höhe des Grundbeitrages beschließt die Mitgliederversammlung gemäß Artikel 6, Ziffer 6.2. der IFBS-Satzung.
1.2 Ordentliche Mitglieder, die dem FB-BA zugeordnet sind, zahlen den einfachen Grundbeitrag als Sockelbeitrag.
Ordentliche Mitglieder, die dem FB-BHV zugeordnet sind, zahlen als Vertriebsunternehmen den anderthalbfachen Grundbeitrag als Sockelbeitrag.
Ordentliche Mitglieder, die dem FB-BHV zugeordnet sind, zahlen als Hersteller den zweifachen Grundbeitrag als Sockelbeitrag.
Firmen im Fachbereich BA und Vertriebsunternehmen im Fachbereich BHV, die zu 100 % verbundene Unternehmen sind, zahlen nur den Sockelbeitrag des jeweiligen Fachbereiches ohne Zusatzbeiträge für die fakturierte Absatzmenge im Liefergeschäft in m² bzw. fakturierte Bau-m² im Montage- bzw. Bauleistungsgeschäft.
Der IFBS erhebt für die Ordentlichen Mitglieder bezogen auf die einzelnen Fachbereiche Beiträge, wobei diese sich aus den jeweiligen Inlands-marktanteilen der Mitglieder errechnen (fakturierte Produktionsmenge in m², fakturierte Absatzmenge im Liefergeschäft in m².
Für die Herstellunternehmen des FB-BHV werden die gemeldeten m² je nach Produkttyp unterschiedlich gewichtet: Blechprofile gehen mit dem Faktor 1,0, Sandwichelemente mit dem Faktor 2,0 in die Beitragsbemessung ein.
Mitglieder des FB-BA müssen mit Beginn ihrer Mitgliedschaft ihre fakturierte Bau-m² im Montage- bzw. Bauleistungsgeschäft angeben. Die Mitglieder des FB-BA werden in 2 Beitragsgruppen eingruppiert:
Beitragsgruppe 1: bis einschließlich 80.000 m²
Beitragsgruppe 2: über 80.000 m²
Sofern Firmen mit Beginn ihrer Mitgliedschaft ihre fakturierte Bau-m² im Montage- bzw. Bauleistungsgeschäft nicht angeben, werden sie in Beitragsgruppe 2 eingeordnet.
Im Jahr des Erwerbs der Mitgliedschaft zahlen Firmen keinen Zusatzbeitrag.
Maßgebend für den Beitrag des laufenden Kalenderjahres sind die Mengen des vorangegangen Kalenderjahres. Die entsprechenden Mengenangaben sind von den Mitgliedern des FB-BHV dem IFBS bis spätestens zum 25.01. für das jeweils vorausgegangene Kalenderjahr bekanntzugeben. Sollten die für die Beitragsbemessung erforderlichen Meldungen am 25.01. des Folgejahres auf das abzurechnende Kalenderjahr nicht oder nicht vollständig vorliegen, ist der IFBS berechtigt, die entsprechenden Mengen auf der Basis ihm bisher vorliegender Zahlen im Schätzweg festzulegen, wobei ein Zuschlag von 20 % zugerechnet wird. Meldungen nach erfolgter Schätzung und fertiggestellter Statistik können keine Berücksichtigung finden.
Mit den aufgrund der gemeldeten bzw. geschätzten Mengenangaben er-mittelten Beiträgen sind die budgetierten Jahreskosten (bJ) des Industrieverbandes, nach Abzug der Sockelbeiträge und der Beiträge der Fördernden Mitglieder zu decken. Hierbei bleiben zusätzliche Zuordnungen zu Fachbereichen unberücksichtigt.
Die budgetierten Jahreskosten (bJ) des Industrieverbandes werden von den einzelnen Fachbereichen mit folgender Quote getragen:
• 80 % für die Hersteller im FB-BHV
• 15 % für den FB-BA
• 5 % für die Vertriebsunternehmen im FB-BHV
Die einzelnen Mitglieder des FB-BA tragen die Quote von 15% nach folgendem Schlüssel je Mitglied:
Beitragsgruppe 1: 1 x bJ x 0,15 / (n1 + 20n2)
Beitragsgruppe 2: 20 x bJ x 0,15 / (n1 + 20n2)
mit
n1: Anzahl der Mitglieder in Beitragsgruppe 1
n2: Anzahl der Mitglieder in Beitragsgruppe 2
1.3 Für einzelne Projekte bzw. Arbeitskreise kann eine von Abschnitt 1.2 abweichende Kostenverteilung durch die Mitgliederversammlung des IFBS verabschiedet werden.
a) Fördernde Mitglieder des Verbandes zahlen, sofern es sich um Firmen oder Institutionen handelt, die am Geschäft des Bauens mit Metall partizipieren, mit Ausnahme der Mitglieder die unter Ziffer 1.3 b) fallen, den anderthalbfachen Grundbeitrag gemäß Ziffer 1.1. Hersteller von Dämmstoffen, Verbindungselementen, oder Vormaterialien, die am Geschäft des Bauens mit Metall partizipieren zahlen den zweifachen Grundbeitrag gemäß Ziffer 1.1.
b) Andere Firmen und Institutionen, wie z. B. Architektur- und Ingenieurbüros, die an einer Fördernden Mitgliedschaft interessiert sind, zahlen einen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 1.000,00 €.
c) Für natürliche Personen und Institute als Fördernde Mitglieder wird ein Mitgliedsbeitrag vom Vorstand fallweise festgelegt.
d) Fördernde Mitglieder des Verbandes, die ein besonderes Interesse an der Förderung der Sandwichbauweise besitzen, zahlen, sofern es sich um Firmen oder Institutionen handelt, die am Geschäft des Bauens mit Metall partizipieren, mit Ausnahme der Mitglieder die unter Ziffer 1.3 b) fallen, den zweifachen Grundbeitrag gemäß Ziffer 1.1.
Hersteller von Dämmstoffen und Vormaterialien, die am Geschäft des Bauens mit Metall partizipieren zahlen den sechsfachen Grundbeitrag gemäß Ziffer 1.1.
Hersteller von Verbindungselementen zahlen den vierfachen Grundbeitrag gemäß Ziffer 1.1.
e) Für einzelne Projekte können vom Vorstand Sonder-Förderbeiträge festgelegt werden.
2.1 a) Die Beiträge der ordentlichen Mitglieder können in 2 Raten eingefordert werden, wobei sich die erste Rate an dem Sockelbeitrag des jeweiligen Mitglieds orientiert, mit der zweiten Rate wird der Restbeitrag für das laufende Jahr angefordert.
Die erste Rate bemisst sich für die Fachbereiche wie folgt (siehe auch 1.2):
FB-BA: | Sockelbeitrag |
---|---|
FB-BHV: in Abhängigkeit der gewünschten m², | Sockelbeitrag plus: |
0 — 500.000 m² | 0,00 € |
500.000 m² — 1.500.000 m² | 3.750,00 € |
1.500.000 m² — 3.500.000 m² | 10.000,00 € |
3.500.000 m² — 7.000.000 m² | 15.000,00 € |
> 7.000.000 m² | 25.000,00 € |
b) Beiträge für das Abrechnungsjahr sind spätestens 2 Wochen nach Rechnungslegung zu zahlen.
Von neu aufgenommenen Mitgliedern ist der erste Jahresbeitrag auf Aufforderung durch die Geschäftsführung innerhalb von 2 Wochen zu zahlen.